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Neue ift-Richtlinien
Musterseiten + Inhaltsverzeichnis Anforderungen, Planungsgrundlagen, Konstruktion und Ausführung In dieser Veröffentlichung sollen wesentliche Zusammenhänge zwischen Gestaltung, Ausstattung und Ausführung von Fenstern in Pflegeeinrichtungen und den besonderen Nutzungsumständen aufgezeigt werden.Besonderes Augenmerk wird dabei auf typische Anwendungen in Wohn- und Pflegeheimen für Betagte gelegt; viele Themen und Aussagen lassen sich auch auf den privaten Bereich übertragen. Dies ist speziell bei Wohnformen wie betreutes Wohnen (Service-Wohnen, Begleitetes Wohnen, „Alten-WGs“, ...) wichtig, da der Übergang zu Heimen oft fließend ist. Behandelt werden beispielsweise Fenster und Fensterbänder im Geltungsbereich der Produktnorm DIN EN 14351-1. An praktischen Beispielen sollen die Umsetzung der mannigfaltigen Anforderungen an diese Elemente gezeigt und Ansätze zur Lösung von Zielkonflikten gegeben werden. Es werden Tipps zur Umsetzung im Bestand gegeben. Der Einsatz von Türen (Außen- und Innentüren) in Pflegeeinrichtungen, wird hier nicht behandelt. Für das Druckexemplar werden 10,00 € Schutzgebühr fällig
Musterseiten + Inhaltsverzeichnis Die Zargen von Innentüren werden bis zu einer vom Hersteller festgelegten Gewichtsobergrenze des Türblatts mit Polyurethan-Ortschaum am Baukörper befestigt – meist werden keine zusätzlichen mechanischen Befestigungsmittel eingesetzt. Diese speziellen Produkte werden daher in dieser Richtlinie Zargenschäume genannt. Die Zargenschäume stellen somit eine tragende Klebung zwischen Zarge und Baukörper her. Die Richtlinie beschreibt das Prüfverfahren, mit dem die Gebrauchstauglichkeit der Polyurethan-Ortschäume als Zargenschaum nachgewiesen wird.
Inhaltsverzeichnis Mit der Aufgabe eine Wohnung barrierefrei zu gestalten, ist die Thematik von Schwellen unumgänglich. Diese müssen beim Passieren von Türen oder Fenstertüren überwunden werden. Nach DIN 18040-2:2011-07 [1] sind Schwellen sowie untere Türanschläge nicht zulässig, sollten diese aber technisch erforderlich sein, dürfen sie maximal 2 cm hoch sein. Eine Beurteilung der Schwellenausbildung erfolgt also in Deutschland nur nach der Höhe. In Österreich wird neben der Geometrie auch eine gute Überrollbarkeit in ÖNorm B 1600 gefordert. Im Kontext der Barrierefreiheit kommt eine schwellenlose Ausführung besonders den Nutzern von Rollatoren und Rollstühlen entgegen. Für blinde Menschen hingegen, kann eine Schwelle der Orientierung dienen, wenn eine gut ertastbare Mindesthöhe gegeben ist. Neben der Überrollbarkeit ist auch die Bewertung der Stolpergefahr aufgrund einer Schwelle wichtig. Letztere ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Diese Richtlinie ermöglicht eine Beurteilung unterschiedlicher Schwellenausbildung auf deren Überrollbarkeit. Die Erarbeitung der Prüf- sowie Klassifizierungsgrundlagen für diese Richtlinie erfolgte im Rahmen des Forschungsvorhabens „Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“ (Kennzeichen SWD-10.08.18.7-15.08).
Inhaltsverzeichnis Nachweis der Gebrauchstauglichkeit von Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) mit integrierten beweglichen Einbauten Nach einer ca. 10-jährigen Prüferfahrung und Bewertung integrierter Systeme im Scheibenzwischen-raum von Mehrscheiben-Isolierglas (mit der ift-Richtlinie VE-07) sind Anpassungen des Prüfverfahrens erforderlich geworden. Gegenüber der vorherigen Ausgabe VE-07/2 (Ausgabe 2005) wurden Ände-rungen an den Prüfzyklen und den Probekörpergrößen vorgenommen. Dies erfolgte mit der Zielstel-lung, die Prüfung und Bewertung noch realistischer den baupraktischen Forderungen für einen lang-jährigen und störungsfreien Einsatz anzupassen. Berücksichtigt wurden auch Veränderungen beglei-tender Normen und Regelwerke. Diese Ausgabe ersetzt die Fassung VE-07/2 (Ausgabe 2005) und ergänzt deren Prüfstandards für zukünftige Bauvorhaben. Unverändert ergibt sich durch den Einbau von Sonnenschutzsystemen im abgeschlossenen Scheibenzwischenraum von Mehrscheiben-Isolierglas ein Produkt, das sowohl den Anforderungen an ein Mehrscheiben-Isolierglas als auch an ein Sonnenschutz-/Tageslichtsystem erfüllen muss. Diese ift-Richtlinie dient zur ganzheitlichen Bewertung der Gebrauchstauglichkeit von Mehrscheiben-Isolierglas mit integrierten Einbauten bei Prüfung und Bewertung des Systems im Labor. Dieser Artikel ist auch in Englisch verfügbar.