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Die ift-Richtlinien ergänzen Normen und erleichtern deren praktische Anwendung. Sie entstehen ausschließlich vor einem technisch-wissenschaftlichen Hintergrund. Ihre Basis ist das Zusammentragen langjähriger Erfahrungen aus Industrie, Wissenschaft, Forschung und dem Prüfbereich. Versuchsreihen bilden unter anderem das Grundgerüst für einen fundierten aussagekräftigen Inhalt der Richtlinien.

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ift Richtlinie TU-11/1 Einsatzempfehlung und Prüfung betriebsfertiger Türelemente (Tür, Zarge, Dicht
ift Richtlinie TU-11/1 Einsatzempfehlung und Prüfung betriebsfertiger Türelemente (Tür, Zarge, Dicht

Inhaltsverzeichnis Praktisch alle Bauwerke benötigen für ihre Nutzung Öffnungen, die aus Gründen des Komforts, Sicherheit, Schall- oder Wärmedämmung verschließbar sein sollen. Hierfür dienen seit frühester Zeit Türen* oder Tore. Die Unterscheidung zwischen Türen und Toren folgt dem vorgesehenen Verwendungszweck: Während Tore primär dem Durchgang von Waren oder Fahrzeugen dienen, sind Türen für die Nutzung von Personen gedacht. Die frühere Orientierung an den Maßen („große Tür ist ein Tor“) erwies sich als nicht zielführend. Die Nutzung von Türen ist allgegenwärtig, und ihr Komfort wie auch ihre Dauerhaftigkeit und universelle Nutzung wird ganz wesentlich bereits in der Planungsphase festgelegt. Grundlage einer erfolgreichen Planung und Auswahl geeigneter Komponenten muss stets die zu erwartende Nutzung des Gebäudes bzw. der Räume sein.  Diese ift-Richtlinie soll dem Anwender helfen, die für seine Bedürfnisse passende Tür auszuwählen. Dabei geht es in dieser Richtlinie um die technischen („Leistungs-“)Merkmale einer Innentür. Daneben stehen optische Merkmale wie z.B. Oberfläche, Geometrie oder Design, die gesondert zu betrachten sind.

Regulärer Preis: Ab 40,00 €
ift-Richtlinie BA-01/1 Ermittlung und Klassifizierung der Überrollbarkeit von Schwellen
ift-Richtlinie BA-01/1 Ermittlung und Klassifizierung der Überrollbarkeit von Schwellen

Inhaltsverzeichnis Mit der Aufgabe eine Wohnung barrierefrei zu gestalten, ist die Thematik von Schwellen unumgänglich. Diese müssen beim Passieren von Türen oder Fenstertüren überwunden werden. Nach DIN 18040-2:2011-07 [1] sind Schwellen sowie untere Türanschläge nicht zulässig, sollten diese aber technisch erforderlich sein, dürfen sie maximal 2 cm hoch sein. Eine Beurteilung der Schwellenausbildung erfolgt also in Deutschland nur nach der Höhe. In Österreich wird neben der Geometrie auch eine gute Überrollbarkeit in ÖNorm B 1600 gefordert. Im Kontext der Barrierefreiheit kommt eine schwellenlose Ausführung besonders den Nutzern von Rollatoren und Rollstühlen entgegen. Für blinde Menschen hingegen, kann eine Schwelle der Orientierung dienen, wenn eine gut ertastbare Mindesthöhe gegeben ist. Neben der Überrollbarkeit ist auch die Bewertung der Stolpergefahr aufgrund einer Schwelle wichtig. Letztere ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Diese Richtlinie ermöglicht eine Beurteilung unterschiedlicher Schwellenausbildung auf deren Überrollbarkeit. Die Erarbeitung der Prüf- sowie Klassifizierungsgrundlagen für diese Richtlinie erfolgte im Rahmen des Forschungsvorhabens „Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“ (Kennzeichen SWD-10.08.18.7-15.08).

Regulärer Preis: Ab 45,00 €
ift-Richtlinie FE-06/2 Prüfung v. mechan. u. stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenste
ift-Richtlinie FE-06/2 Prüfung v. mechan. u. stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenste

Inhaltsverzeichnis Ziel der Richtlinie ist die Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbin­dungen für Pfosten und Riegel bei Kunststofffenstern hinsichtlich der Schlagregendichtheit und der Funktionsfähigkeit nach thermischen und mechanischen Belastungen. Weiterhin erfolgt die Ermittlung der charakteristischen Tragfähigkeiten der T-Verbindungen durch statische Belastung in Scheibenebene und rechtwinklig zur Scheibenebene sowie durch Prüfung der Auszugsfestigkeit. Diese ift-Richtlinie ersetzt die ift-Richtlinie FE-06/1 „Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenstern“ vom August 2005. Diese ift-Richtlinie basiert auf den Erfahrungen der Prüf- und Sachverständigentätigkeiten des ift Rosenheim.

Regulärer Preis: Ab 35,00 €
ift-Richtlinie FE-08/1 – Rahmeneckverbindungen für Holzfenster
ift-Richtlinie FE-08/1 – Rahmeneckverbindungen für Holzfenster

Musterseiten + Inhaltsverzeichnis Anforderungen, Prüfung und Bewertung Diese Richtlinie ist anwendbar für die Beurteilung von Rahmeneckverbindungen im Holzfenster. Sie gilt für die derzeit allgemein anerkannten Standard-Rahmeneckverbindungen, z. B. Schlitz-Zapfen- und/oder Dübelverbindungen sowie für andere Verbindungssysteme wie z. B. lösbare Rahmeneckverbindungen mit mechanischen Verbindungsmitteln.Werden alle Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt, so führt dies zum Nachweis der Eignung des Rahmeneckverbindungssystems.

Regulärer Preis: Ab 30,00 €
ift-Richtlinie FE-16/2 Einsatzempfehlungen für Fenster in Schulbauten
ift-Richtlinie FE-16/2 Einsatzempfehlungen für Fenster in Schulbauten

Inhaltsverzeichnis ift-Richtlinie FE-16/2 Einsatzempfehlungen für Fenster in Schulbauten Einen nicht unerheblichen Teil seines Lebens verbringt der Mensch in Schulräumen. Egal ob es sich um Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen oder Erwachsenenbildungseinrichtungen handelt, gilt der eingangs erwähnte Ausspruch von Wilhelm Busch. Ein gesundes Raumklima, Behaglichkeit und das Gefühl von Sicherheit sind entscheidende Faktoren für das Erbringen der gewünschten geistigen Leistungen. Fenster bestimmen dabei zu einem großen Teil die raumklimatischen Verhältnisse, wie Temperatur, Luftfeuchte, Licht, Ausblick nach außen etc. Spezielle Randbedingungen in Schulen führen aber auch zu besonderen Belastungssituationen für die Bauelemente, die in der letzten Zeit zu einem deutlichen Anstieg von Reklamationen und Schäden rund um Fenster in Schulen im Sachverständigenzentrum des ift Rosenheim geführt haben. Besonders Besorgnis erregend sind dabei Personenschäden mit Kindern und Jugendlichen.In dieser Veröffentlichung sollen wesentliche Zusammenhänge zwischen Gestaltung, Ausstattung und Ausführung von Fenstern in Schulen und den besonderen Nutzungsumständen sowie der erforderlichen Wartung und Pflege aufgezeigt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf typische Anwendungen in Schulen für Kinder und Jugendliche gelegt, viele Themen und Aussagen lassen sich auch auf andere Einrichtungen zur Erwachsenenbildung o. ä. übertragen. Behandelt werden Fenster und Fensterbänder im Geltungsbereich der Produktnorm DIN EN 14351-1. Nicht behandelt werden Türen in Schulgebäuden sowie Turnhallen.Diese ift-Richtlinie basiert auf den Erfahrungen der Prüf- und Sachverständigentätigkeiten des ift Rosenheim.

Regulärer Preis: Ab 0,00 €
ift-Richtlinie FE-17/2 – Einsatzempf. f. Fenster bei altersgerechtem Bauen u. in Pflegeeinrichtungen
ift-Richtlinie FE-17/2 – Einsatzempf. f. Fenster bei altersgerechtem Bauen u. in Pflegeeinrichtungen

Musterseiten + Inhaltsverzeichnis Anforderungen, Planungsgrundlagen, Konstruktion und Ausführung In dieser Veröffentlichung sollen wesentliche Zusammenhänge zwischen Gestaltung, Ausstattung und Ausführung von Fenstern in Pflegeeinrichtungen und den besonderen Nutzungsumständen aufgezeigt werden.Besonderes Augenmerk wird dabei auf typische Anwendungen in Wohn- und Pflegeheimen für Betagte gelegt; viele Themen und Aussagen lassen sich auch auf den privaten Bereich übertragen. Dies ist speziell bei Wohnformen wie betreutes Wohnen (Service-Wohnen, Begleitetes Wohnen, „Alten-WGs“, ...) wichtig, da der Übergang zu Heimen oft fließend ist. Behandelt werden beispielsweise Fenster und Fensterbänder im Geltungsbereich der Produktnorm DIN EN 14351-1. An praktischen Beispielen sollen die Umsetzung der mannigfaltigen Anforderungen an diese Elemente gezeigt und Ansätze zur Lösung von Zielkonflikten gegeben werden. Es werden Tipps zur Umsetzung im Bestand gegeben. Der Einsatz von Türen (Außen- und Innentüren) in Pflegeeinrichtungen, wird hier nicht behandelt. Für das Druckexemplar werden 10,00 € Schutzgebühr fällig

Regulärer Preis: Ab 0,00 €
ift-Richtlinie FE-18/1 Fenster mit Öffnungsbegrenzung
ift-Richtlinie FE-18/1 Fenster mit Öffnungsbegrenzung

Vorwort + Inhaltsverzeichnis Anforderungsstufen und deren Nachweis Öffnungsbegrenzer werden als Komfortbauteile angeboten, sind aber in der Anwendung häufig mit einer Schutzfunktion verbunden. Die Schutzfunktion reicht dabei von der Begrenzung des Öffnungswegs, der Vermeidung des Anpralls an angrenzende Bauteile bis hin zur Absturzsicherung. Das Bauteil allein erfüllt hierbei nicht die Anforderungen an die Schutzfunktion, sondern ist nur ein Baustein zur Erlangung der Schutzziele. Deshalb stellt sich die Frage, welche Anforderungen an die kompletten Bauelemente und deren Befestigung in unterschiedlichen Anwendungen gestellt werden müssen. Eine Einsatzempfehlung für Öffnungsbegrenzer ohne Berücksichtigung der Schutzziele wird den Anforderungen des Marktes nicht gerecht. Diese Richtlinie definiert Anforderungsstufen für Fenster mit Öffnungsbegrenzung und legt fest, welche Prüfungen und Nachweise unter Berücksichtigung der zu erwartenden Beanspruchungen erforderlich sind.   Anwendungsbereich Diese Richtlinie bezieht sich auf öffenbare Fenster nach Produktnorm EN 14351-1 [27] und umfasst Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Öffnungsbegrenzung, Beschlag, Vergla­sung oder opaker Füllung und sonstiger für die Erfüllung des Schutzziels erforderlicher Baugruppen in der konkreten Anwendung/Einbausituation (im Baukörper oder integriert in Fassaden). trifft auch für Nachrüstprodukte zu, die für das Fenstersystem geeignet sind. deckt nur Öffnungsarten mit Rotationsbewegung ab (keine Schiebe-Funktion). Anmerkung Sonderfunktionen der Öffnungsbegrenzer wie z.B. Feststeller gegen unbeabsichtigtes Schließen/Zufallen der Fenster und Endlagendämpfung zur Absorption von Bewegungsenergie sind zulässig, sofern sie der Erfüllung des Schutzziels des Systems nicht negativ entgegenstehen.   Hinweis Die Anforderungen und Anwendungsregeln für öffenbare absturzsichernde Bauelemente beziehen sich auf das Deutsche Baurecht als Empfehlung für Bauherrn, Planer und Architekten zur Ergänzung eines Antrags auf vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) (Vergleiche [12]). Es sind die Hinweise der Informations-Schrift zu öffenbaren, absturzsichernden Bauelementen (ISAB) [11], herausgegeben von der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. zu berücksichtigen. Weitere Informationen zu absturzsichernden Verglasungen sind in den VFF-Merkblättern V.01 [5] und V.05 [6] enthalten.

Regulärer Preis: Ab 45,00 €
ift-Richtlinie HO-10/1 – Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster
ift-Richtlinie HO-10/1 – Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster

Inhaltsverzeichnis Anforderung und Prüfung Diese Richtlinie gilt für die Herstellung und Beurteilung massiver (nicht verleimter) und verleimter Profile (Rohkanteln) zur Herstellung von Holzfenstern. Diese Richtlinie ist als Grundlage für die Eigen- und Fremdüberwachung zur Qualitätssicherung der o.g. Produkte zu verwenden. Sie enthält sowohl die Anforderungen an die Herstellbedingungen und die Produktqualität als auch die anzuwendenden Prüfvorschrift, soweit es sich nicht um Normen handelt, auf die gegebenenfalls verwiesen wird.

Regulärer Preis: Ab 30,00 €
ift-Richtlinie HO-11/2 – Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen
ift-Richtlinie HO-11/2 – Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen

Musterseiten + Inhaltsverzeichnis In dieser Richtlinie werden Angaben zur visuellen Beurteilung von Innentüren gegeben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es in den letzten Jahren immer häufiger zu Schäden an Innentüren gekommen ist. Da es zu diesem Thema keine offiziellen Angaben zur Beurteilung gibt, wurde diese Richtlinie verfasst. Es handelt es sich um Empfehlungen, die dem Anwender Hinweise zur Überprüfung und Bewertung der zu beurteilenden Flächen der Türelemente geben sollen. 

Regulärer Preis: Ab 30,00 €
ift-Richtlinie LU-01/2 Fensterlüfter, Teil 1: Leistungseigenschaften
ift-Richtlinie LU-01/2 Fensterlüfter, Teil 1: Leistungseigenschaften

Vorwort + Inhaltsverzeichnis Teil 1: Leistungseigenschaften Richtiges (ausreichendes) Lüften verbessert bei unbelasteter Außenluft die Qualität der Raumluft und reduziert die Gefahr von Feuchteschäden in Gebäuden und beugt damit gesundheitlichen und bauphysikalischen Problemen vor. Die kontrollierte und bewusste Lüftung gewinnt immer mehr an Bedeutung, da aufgrund höherer energetischer Anforderungen die Gebäudehüllen immer dichter ausgeführt werden. Die dadurch nicht mehr vorhandene unkontrollierte Lüftung durch Leckagen muss unter Berücksichtigung möglichst geringer Energieverluste durch andere Maßnahmen sichergestellt werden. Die neuen Lüftungsanforderungen an das Gebäude und an den Nutzer werden jedoch oft nicht ausreichend erkannt oder umgesetzt, und der erforderliche Luftwechsel kann so nicht gewährleistet werden. Dezentrale ins oder am Fenster integrierte Lüftungssysteme, sogenannte Fensterlüfter, evtl. in Kombination mit anderen Lüftungseinrichtungen wie z. B. Abzugshauben und Abluftanlagen, können eine nutzerunabhängige Lüftung gewährleisten. Durch den richtigen Einsatz solcher Lüftungssysteme kann eine der häufigsten Ursachen von Schimmelpilzbildung – ungenügende und falsche Lüftung – weitestgehend verhindert und damit ein Großteil an Schadensfällen vermieden werden. Fensterlüfter können auch die Verbrennungsluftversorgung von raumluftabhängigen Feuerstätten sicherstellen.  Zur Prüfung und Bewertung von Lüftungssystemen gibt es bereits eine Vielzahl deutscher und internationaler Normen, Richtlinien und Merkblättern. Der Verbraucher, Architekt und Planer ist jedoch oft mit dieser Dokumentenvielfalt überfordert und kann so die komplexe Thematik von Lüftungsplanung und Lüftungsverhalten nur schwer bewältigen. Zusätzlich sind neben den reinen lüftungstechnischen Aspekten (primäre Funktion) auch noch andere wichtige sekundäre Funktionen wie z. B. Schallschutz, Wärmeschutz, Brandschutz, Gebrauchstauglichkeit etc. bei der Planung und Nutzung von Lüftungseinrichtungen zu berücksichtigen.  Ziel dieser Richtlinie ist es, durch eine Zusammenstellung der relevanten Normen und Richtlinien sowie durch die Festlegung vereinfachter Verfahren, den Herstellern von Fensterlüftern und Fenstern eine Methode für die ganzheitliche Bewertung dieser Produkte zur Verfügung zu stellen. Der Hersteller kann auf Basis dieser Richtlinie die Leistungseigenschaften seines Produktes ermitteln und übersichtlich darstellen. Zusätzlich ermöglicht diese einheitliche Darstellung der Leistungseigenschaften von Fensterlüftern dem Verbraucher, Architekten und Planer eine übersichtliche Vergleichbarkeit der Produkteigenschaften.

Regulärer Preis: Ab 35,00 €
ift-Richtlinie LU-02/2 Fensterlüfter, Teil 2
ift-Richtlinie LU-02/2 Fensterlüfter, Teil 2

Musterseiten + Inhaltsverzeichnis  Teil 2: Empfehlungen für die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen im Wohnungsbau   Richtiges Lüften reduziert die Gefahr von Feuchteschäden in Gebäuden und beugt damit gesundheitlichen und bauphysikalischen Problemen vor. Die kontrollierte und bewusste Lüftung gewinnt immer mehr an Bedeutung, da aufgrund höherer energetischer Anforderungen die Gebäudehüllen immer dichter ausgeführt werden. Die dadurch nicht mehr vorhandene unkontrollierte Lüftung durch Leckagen muss unter Berücksichtigung möglichst geringer Energieverluste durch andere Maßnahmen sichergestellt werden. Die neuen Lüftungsanforderungen an das Gebäude und an die Nutzer werden jedoch oft nicht ausreichend erkannt oder umgesetzt, und der erforderliche Luftwechsel kann so nicht gewährleistet werden.   Zur Planung von lüftungstechnischen Maßnahmen für Wohngebäude gilt in Deutschland DIN 1946-6:2019-12. Dezentrale ins Fenster integrierte Lüftungsgeräte oder -komponenten, sogenannte Fensterlüfter, evtl. in Kombination mit anderen Lüftungskomponenten im Gebäude wie z. B. Abluftventilatoren, können eine Lüftung nach DIN 1946-6:2019-12 gewährleisten. Durch den richtigen Einsatz solcher Lüftungsgeräte oder -komponenten kann eine der häufigsten Ursachen des Schimmelpilzwachstums – ungenügende und falsche Lüftung – weitestgehend verhindert und damit ein Großteil an Schadensfällen vermieden werden.   Ziel dieser Richtlinie ist es, Hilfestellungen und Empfehlungen für den Einsatz von Fensterlüftern zur Umsetzung einer lüftungstechnischen Maßnahme im Wohnungsbau nach DIN 1946-6:2019-12 zu geben. Neben der Erfüllung von reinen lüftungstechnischen Aspekten werden auch Empfehlungen für sekundäre Anforderungen des Fensterlüfters wie z. B. der Luftdichtheit oder des Schallschutzes gegeben.   Die für die Planung notwendigen Leistungseigenschaften von Fensterlüftern werden nach der ift-Richtlinie LU-01/2 „Fensterlüfter; Teil 1 Leistungseigenschaften“ ermittelt.

Regulärer Preis: Ab 35,00 €
ift-Richtlinie MO-02/1 – Baukörperanschluss von Fenstern Teil 2
ift-Richtlinie MO-02/1 – Baukörperanschluss von Fenstern Teil 2

Vorwort + Inhaltsverzeichnis Teil 2 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen  Die Anschlussausbildung zum Baukörper hat wesentlichen Einfluss auf die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit eingebauter Fenster.  Neben einer detaillierten Erfassung der baulichen Gegebenheiten und Festlegung der objektspezifischen Anforderungen sowie der Schaffung definierter Fugen und geeigneter Fugenflanken ist der Einsatz geeigneter Materialien mit eine Grundvoraussetzung für einen fachgerechten Anschluss. Die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Einbausituation, dem Fenstertyp, dem angrenzenden Baukörper und den vorhandenen äußeren Einwirkungen und sind bei der Auswahl der Befestigung (wie auch der Abdichtung und der Fugendämmung) zu berücksichtigen.   Die Auswahl eines geeigneten Befestigungsmittels/-systems richtet sich im Wesentlichen nach: – den planmäßig zu erwartenden Belastungen, – der vorgesehenen Einbauebene, – dem gegebenen Verankerungsgrund, – dem Rahmenwerkstoff, – den erforderlichen Randabständen.   Der vorliegende Teil 2 der Richtlinie behandelt Befestigungsmittel/-systeme für die Befestigung von Fensterelementen und Außentüren zum Baukörper. Es werden Verfahren zur Ermittlung der Eignung (Funktion und Dauerhaftigkeit) und des Leistungsvermögens (Tragfähigkeit) von Befestigungsmitteln/-systemen in Abhängigkeit der durch den Verwendungszweck vorgesehenen Belastungen und der unterschiedlichen Verankerungsgründe festgelegt.   Die Richtlinie kann für alle gängigen Rahmenwerkstoffe angewendet werden.   Teil 1 der Richtlinie befasst sich mit der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen.

Regulärer Preis: Ab 35,00 €
ift-Richtlinie MO-04/2 Eignungsnachweis von Zargenschaum; Prüfung von Polyurethan-Montageschaum zur
ift-Richtlinie MO-04/2 Eignungsnachweis von Zargenschaum; Prüfung von Polyurethan-Montageschaum zur

Musterseiten + Inhaltsverzeichnis Die Zargen von Innentüren werden bis zu einer vom Hersteller festgelegten Gewichts­obergrenze des Türblatts mit Polyurethan-Ortschaum am Baukörper befestigt – meist werden keine zusätzlichen mechanischen Befestigungsmittel eingesetzt. Diese speziellen Produkte werden daher in dieser Richtlinie Zargenschäume genannt. Die Zargenschäume stellen somit eine tragende Klebung zwischen Zarge und Baukörper her. Die Richtlinie beschreibt das Prüfverfahren, mit dem die Gebrauchstauglichkeit der Polyurethan-Ortschäume als Zargenschaum nachgewiesen wird.

Regulärer Preis: Ab 0,00 €
ift-Richtlinie SC-08/1 Bestimmung der Profilschalldämmung; Prüfverfahren
ift-Richtlinie SC-08/1 Bestimmung der Profilschalldämmung; Prüfverfahren

Inhaltsverzeichnis Diese Richtlinie ist gedacht für Profile als Bestandteile von Fenstern, Türen und Fassaden. In der Prüfnorm DIN EN ISO 10140 gibt es kein spezielles Verfahren zur Messung der Schalldämmung von Profilen; die Schalldämmung wird üblicherweise durch Messung kompletter Bauteile wie Fenster oder Fassaden bestimmt. Das in dieser Richtlinie beschriebene Verfahren zur Messung der Profilschalldämmung wird im Rahmen von internen Messungen bereits seit vielen Jahren im Labor Bauakustik des ift Rosenheim praktiziert, u. a. zur Beantwortung von Detailfragen im Rahmen von Stellungnahmen oder zur Planung von Prüfserien. Die Profilschalldämmung kann dazu verwendet werden, die Gleichwertigkeit von Profilen im Hinblick auf Ihre Schalldämmung nachzuweisen, z. B. wenn es darum geht, einen repräsentativen Probekörper für eine Schalldämmprüfung auszuwählen. Für eine breitere Nutzung soll das Verfahren mit dieser Richtlinie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Aktueller Anlass ist das Forschungsprojekt zur Erarbeitung eines Bauteilkataloges von Vorhangfassaden. Diese ift-Richtlinie basiert auf den Erfahrungen der Prüf- und Sachverständigentätigkeiten des ift Rosenheim.

Regulärer Preis: Ab 35,00 €
ift-Richtlinie VE-07/3 – Mehrscheiben-Isolierglas mit beweglichen Sonnenschutzsystemen integriert im
ift-Richtlinie VE-07/3 – Mehrscheiben-Isolierglas mit beweglichen Sonnenschutzsystemen integriert im

Inhaltsverzeichnis Nachweis der Gebrauchstauglichkeit von Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) mit integrierten beweglichen Einbauten Nach einer ca. 10-jährigen Prüferfahrung und Bewertung integrierter Systeme im Scheibenzwischen-raum von Mehrscheiben-Isolierglas (mit der ift-Richtlinie VE-07) sind Anpassungen des Prüfverfahrens erforderlich geworden. Gegenüber der vorherigen Ausgabe VE-07/2 (Ausgabe 2005) wurden Ände-rungen an den Prüfzyklen und den Probekörpergrößen vorgenommen. Dies erfolgte mit der Zielstel-lung, die Prüfung und Bewertung noch realistischer den baupraktischen Forderungen für einen lang-jährigen und störungsfreien Einsatz anzupassen. Berücksichtigt wurden auch Veränderungen beglei-tender Normen und Regelwerke. Diese Ausgabe ersetzt die Fassung VE-07/2 (Ausgabe 2005) und ergänzt deren Prüfstandards für zukünftige Bauvorhaben. Unverändert ergibt sich durch den Einbau von Sonnenschutzsystemen im abgeschlossenen Scheibenzwischenraum von Mehrscheiben-Isolierglas ein Produkt, das sowohl den Anforderungen an ein Mehrscheiben-Isolierglas als auch an ein Sonnenschutz-/Tageslichtsystem erfüllen muss. Diese ift-Richtlinie dient zur ganzheitlichen Bewertung der Gebrauchstauglichkeit von Mehrscheiben-Isolierglas mit integrierten Einbauten bei Prüfung und Bewertung des Systems im Labor. Dieser Artikel ist auch in Englisch verfügbar.

Regulärer Preis: Ab 35,00 €
ift-Richtlinie VE-08/4 – Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme
ift-Richtlinie VE-08/4 – Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme

Musterseite + Inhaltsverzeichnis Geklebte Verglasungssysteme stellen im Bereich des Fensterbaus eine von den vorhandenen Normen und Richtlinien bisher nicht beschriebene Variante dar. Die vorliegende Richtlinie soll als Anleitung zur Beurteilung dieser Systeme bezüglich ihrer Eignung dienen. Die Gebrauchstauglichkeit kann nur in Verbindung mit einer lückenlosen Qualitätssicherung nachgewiesen werden. Der Einsatzbereich des Produkts ist weiterhin als Fenster definiert, dessen Verglasung im geschlossenen Zustand durch den Überschlag des Blendrahmens linienförmig gelagert ist. Somit fällt es in den Geltungsbereich der europäischen Produktnorm für Fenster EN 14351-1 [1] und muss CE-gekenn­zeichnet werden. Die Richtlinie gliedert sich in vier Teile, die sich inhaltlich in Teil 1 auf den Nachweis der Klebung, im Teil 2 auf die Prüfung der Eigenschaften des geklebten Fensterflügels, in Teil 3 auf die Verträglichkeit unterschiedlicher Materialien und in Teil 4 auf die Qualitätssicherung beziehen.Teil 5 beinhaltet zusätzliche Informationen, was bei Klebung auf beschichtetes Holz (Lacke/Lasuren) zu beachten ist. Diese ift-Richtlinie basiert auf den Erfahrungen der Prüf- und Sachverständigentätigkeiten des ift Rosenheim.

Regulärer Preis: Ab 35,00 €
ift-Richtlinie VE-13/2 – Verglasung von Holzfenstern ohne Vorlegeband
ift-Richtlinie VE-13/2 – Verglasung von Holzfenstern ohne Vorlegeband

Vorwort + Inhaltsverzeichnis Die verbesserte Fertigungstechnik bei Holzfenstern führte seit vielen Jahren zu einem Verglasungssystem, bei dem auf ein Vorlegeband zwischen Glas und Rahmen bzw. Glashalteleiste verzichtet wurde. Da dieses Verglasungssystem in Normen und Richtlinien nicht behandelt wird, war es – um Schäden vorzubeugen – notwendig, die Grundsätze, die bei der Anwendung zu beachten sind, zusammenzufassen. Die ift-Richtlinie VE-13/2 berücksichtigt die in der Praxis gewonnenen Erkenntnisse sowie die in Untersuchungen gesammelten Erfahrungen und legt die Grenzen des Verglasungssystems fest. Es hat sich gezeigt, dass zur Ausführung einer funktionsfähigen Verglasung ohne Vorlegeband auch Detailkenntnisse über die eingesetzten Produkte erforderlich sind. Im konkreten Fall muss deshalb in Abstimmung mit den Isolierglas- und Dichtstoffherstellern geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Anwendung des Verglasungssystems ohne Vorlegeband gegeben sind. Diese Abstimmung ist auch zur Sicherung eventueller Gewährleistungsansprüche notwendig. Die ift-Richtlinie gilt für die Verglasung von Holzfenstern und Festverglasungen ohne Vorlegeband bzw. Dichtstoffvorlage, zwischen Glas und Rahmen (Flügel- oder Blendrahmen), Glas und Glashalteleiste bzw. (vorgefertigtem) Glashalteleistenrahmen, wenn die Fenster mindestens auf einer Seite dem Außenraum- oder Freiluftklima ausgesetzt sind. Sie gilt ferner für Verglasungen mit Dichtprofilen. Sie legt die Voraussetzungen fest, unter denen diese Verglasungssysteme am Holzfenster anwendbar sind. Sie gilt sinngemäß für Verglasungen mit überfälzten Glashalteleisten bzw. Glashalteleistenrahmen.

Regulärer Preis: Ab 30,00 €
ift-Richtlinie VE-15/1 Druckex. - Mehrscheiben-Isolierglas – geprüfte Typenstatiken nach DIN 18008
Produkt Anzahl: Gib den gewünschten Wert ein oder benutze die Schaltflächen um die Anzahl zu erhöhen oder zu reduzieren.
ift-Richtlinie VE-15/1 Druckex. - Mehrscheiben-Isolierglas – geprüfte Typenstatiken nach DIN 18008

FAQ zur Glas-Typenstatik Bemessung nach DIN 18008 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 1 und 2 Fenster, Fassaden und Haustüren werden in technischer und gestalterischer Hinsicht sehr stark vom Baustoff „Glas“ geprägt. Ohne Glas sind moderne Gebäude nicht denkbar, denn die Verbindung von innen nach außen und die Versorgung mit natürlichem Tageslicht sind für die Bewohner und Nutzer von Gebäuden von großer Bedeutung. Ein wichtiger technischer und sicherheitsrelevanter Aspekt ist die mechanische Sicherheit, insbesondere die Vermeidung von Glasbrüchen in Folge von Wind- und Klimalasten. Durch die baurechtliche Einführung des europäischen Eurocode 1 „Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4“ und die „DIN 18008 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 1 und 2“ wurde die Glasbemessung in Deutschland genauer, aber auch deutlich komplexer. Wenn an die Qualifikation des Erstellers von Standsicherheitsnachweisen baurechtliche Anforderungen gestellt, sind die Berechnungsergebnisse von Softwareprogrammen bei fehlender Qualifikation im baurechtlichen Sinne kein „Nachweis“ und müssen daher noch von einem Statiker geprüft und freigegeben werden. Deshalb wurde die Richtlinie VE-15 erarbeitet, um eine einfache baurechtlich anerkannte Nachweisführung für die Ermittlung der der Glasdicken für ausgewählte Glasaufbauten zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Franz Feldmeier (TH Rosenheim) wurde ein Diagrammverfahren entwickelt, dass durch die praxisorientierte Festlegung von Randbedingungen (Vereinfachungen) ein schnelles und einfaches „Ablesen“ der zulässigen Aufbauten und Abmessungen ermöglicht.  Durch die Prüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) können die Bemessungsdiagramme (Anlage 2) in Verbindung mit einer korrekten Bestimmung der Windlasten (Anlage 1) durch den Anwender als Typenstatik genutzt werden. Die fachgerechte Anwendung der Bemessungsdiagramme ist als Typenstatik im Rahmen der genannten Anwendungsbedingungen ein vollwertiger statischer Nachweis, für den kein Statiker zusätzlich benötigt wird.  Ein Bundle (gedruckte Fassung und editierbare PDF-Datei der Richtlinie sowie eine digitale Anleitung) ermöglicht eine einfache Nutzung und Zusendung der  Bemessungsdiagramme an Planer, Architekten, Bauherren, Baubehörden oder Statiker.   Die erworbene PDF-Datei ist eine Einzelplatzlizenz, die nur innerhalb des Unternehmens genutzt werden darf, das diese Datei erworben hat.Eine Speicherung in ERP-Systemen oder Speicherorten, die auch von Geschäfts- und Handelspartnern genutzt werden können, ist nicht zulässig.Gleiches gilt auch für digitalisierte Fassungen, die vom Druckexemplar erstellt wurden. Fragen zu Mehrfachnutzungen sind per E-Mail an benitz@ift-rosenheim.de zu richten.

Regulärer Preis: 83,64 €
ift-Richtlinie VE-17/1, Produktkenndaten u. Prüfverfahren / Verwendbarkeit Abstandhaltersysteme
Produkt Anzahl: Gib den gewünschten Wert ein oder benutze die Schaltflächen um die Anzahl zu erhöhen oder zu reduzieren.
ift-Richtlinie VE-17/1, Produktkenndaten u. Prüfverfahren / Verwendbarkeit Abstandhaltersysteme

Musterseiten + Inhaltsverzeichnis Teil 1: Hohlprofile - Nicht vollständig metallene Abstandhalter (Kategorie B und C) Abstandhalter in Isolierglassystemen haben die Aufgabe, den Zusammenbau des Isolier­glases möglichst einfach und sicher zu ermöglichen und zusammen mit den anderen Komponenten über die erwartete Lebensdauer gemäß EN 1279-1 das Isolierglas dauer­haft abzudichten sowie den auf sie einwirkenden Belastungen ohne funktionsbe­ein­trächtigende Veränderungen zu widerstehen. Da Abstandhalterprofile, deren letzte Lage auf dem Abstandhalterrücken als „nicht metallen“ zu beschreiben ist, derzeit nicht in den Austauschregeln der Produktnorm erfasst sind, soll für diese Gruppe ein Verfahren zur Austauschbarkeit im Sinne einer späteren Version der EN 1279-1 sowie ein Prüfszenario zur Ergänzung in EN 1279-4 beschrieben und erprobt werden.  Diese Prüfverfahren werden in der vorliegenden Richtlinie VE-17/1 beschrieben und sollen die dauerhaft gleichbleibende Qualität der Produkte sicherstellen. Sie basieren auf Rundver­suchen und anderen bereits bestehenden und bewährten Richtlinien (siehe Literatur­nachweis).

Regulärer Preis: 24,00 €
ift-Richtlinie WA-02/4 Uf-Werte für Kunststoffprofile aus Fenstersystemen
ift-Richtlinie WA-02/4 Uf-Werte für Kunststoffprofile aus Fenstersystemen

Musterseiten + Inhaltsverzeichnis Diese Richtlinie legt ein Verfahren zur Ermittlung der Wärmedurchgangskoeffizienten von Rahmen Uf aus Kunststoff auf Grundlage von EN ISO 10077-1 Anhang D für Profilsysteme bzw. Profilgruppen fest. Die Richtlinie ist anzuwenden für Flügelrahmen- und Blendrahmenprofile sowie alle Profile des Systems mit deren geometrischen Kenndaten sowie Kombinationen aus diesen Profilen.

Regulärer Preis: Ab 35,00 €
ift-Richtlinie WA-22/2 Wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter – Teil 3 Ermittlung des repräsentati
ift-Richtlinie WA-22/2 Wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter – Teil 3 Ermittlung des repräsentati

Musterseiten + Inhaltsverzeichnis Entsprechend der Produktnorm für Vorhangfassaden EN 13830 erfolgt die Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten UCW von Vorhangfassaden u. a. durch Berechnung nach EN ISO 12631. Zur Berechnung wird neben den Wärmedurchgangskoeffizienten der Pfosten und Riegel Um und Ut sowie der Verglasung Ug der lineare Wärmedurchgangskoeffizient Psimg bzw. Psitg benötigt. Diese Psi-Werte beschreiben den Wärmeverlust, der durch den Einbau der Verglasung in den Pfosten bzw. Riegel entsteht. Die Höhe dieses Wertes hängt u. a. davon ab, welcher Abstandhalter im Isolierglas verwendet wird. Hierbei wird zwischen „konventionellen“ und wärmetechnisch verbesserten Abstandhaltern unterschieden. Die Definition eines wärmetechnisch verbesserten Abstandhalters ist in EN ISO 12631 enthalten und ist nochmals im Anwendungsbereich dieser Richtlinie zusammengefasst.   Dieser Artikel ist auch auf Englisch verfügbar.

Regulärer Preis: Ab 35,00 €